2009 hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und sich damit verpflichtet, ein inklusives Bildungssystem aufzubauen:
„Inklusive Bildung bedeutet, dass allen Menschen – unabhängig von Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit, besonderen Lernbedürfnissen, sozialen oder ökonomischen Voraussetzungen- die gleichen Möglichkeiten offen stehen, an qualitativ hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potentiale zu entwickeln. Nicht der Lernende muss sich in ein bestehendes System integrieren, sondern das Bildungssystem muss die Bedürfnisse aller Lernenden berücksichtigen und sich an sie anpassen. (…) Inklusion rückt die unterschiedlichen Bedürfnisse aller Lernenden in den Mittelpunkt und begreift Vielfalt als Chance für Lern- und Bildungsprozesse.“ (www.unesco.de/inklusive_bildung_inhalte.html, Zugriff am 2.6.13)
Für weitere Informationen zum Thema Inklusion s.z.B. http://www.aktion-mensch.de/inklusion/